Drohnenverordnung

Die neue Drohnenverordnung: Alles, was Du wissen musst!

Seit 1. Oktober 2017 gilt die neue Drohnenverordnung. Wir stellen die wichtigsten Regelungen vor.

Bereits im April 2017 hatte das Bundesverkehrsministerium eine Neuordnung der Regelungen für Drohnen vorgestellt. Hintergrund war die starke Zunahme der Drohnen im privaten wie im gewerblichen Bereich, und damit verbunden eine Zunahmen von teils gefährlichen Zwischenfällen im Flugraum.
Das Wichtigste vorab: Eine Drohnenplakette ist ab sofort für alle Drohnen Pflicht, und für Drohnen ab 2 kg muss man nun einen Kenntnisnachweis haben, den sogenannten Drohnenführerschein.

Die neue Drohnenverordnung im Detail

1. Kennzeichnungspflicht
Ab sofort müssen alle Drohnen über 250 Gramm gekennzeichnet sein. Auf der Drohnenplakette müssen Name und Adresse des Eigentümers vermerkt sein.

2. Drohnen ab 2 kg brauchen einen Drohnenführerschein
Wer eine Drohne fliegen will, die mehr als 2 kg wiegt, muss einen Kenntnisnachweis haben, den sogenannten Drohnenführerschein. Den kann man machen bei Institutionen, die vom Luftfahrt Bundesamt hierzu eine Berechtigung erhalten haben. Man kann auch eine online Prüfung machen.
Ausnahme: Wer seine Drohne auf einem Modellflugplatz aufsteigen lassen will, braucht keinen Kenntnis-Nachweis

3. Drohnen ab 5 kg
Sie brauchen eine Aufstiegserlaubnis. Dies gilt auch bei Nachtflug. Die Beantragung erfolgt bei der zuständigen Luftfahrt Behörde.

4. Fliegen nur in Sichtweite erlaubt
Ansonsten braucht es eine Ausnahmegenehmigung

5. Maximale Flughöhe 100 Meter
Höher darf nur mit Sondererlaubnis geflogen werden.

6. Flugverbotszonen für Drohnen
Nicht erlaubt ist das Fliegen über Flughäfen, Militär und Polizeianlagen, Behörden, Menschenansammlungen, Krankenhäuser, Industrieanlagen, Autobahnen, Wohngebieten, schiffbaren Flüsse und Kanäle und Bahnanlagen.
Ausnahme: Das Überfliegen von Wohngebieten ist erlaubt mit Drohnen bis 0,25 Kilo Gewicht, aber nur, wenn diese keine optischen, akustischen oder Funksignale senden, empfangen oder aufzeichnen.

Unsere Einschätzung: Was taugt das neue Drohnengesetz?

Die meisten Drohnen wiegen weniger als 2 kg. Sie unterliegen somit nicht dem neuen Kenntnisnachweis. Gerade diese Drohnen sind aber besonders populär bei Hobby Piloten, also Personen, die mit Regelungen und Bedingungen im Luftraum nicht vertraut sind, und daher für die meisten Zwischenfälle verantwortlich sind. Es ist also fraglich, ob die an sich gute Idee wirklich greift, mehr Sicherheit im Luftraum zu schaffen mithilfe eines Drohnenführerscheins.

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