Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am 15. Mai 2018 ein wegweisendes Urteil gefällt. Ab sofort können Dashcams als Beweismittel bei Gerichtsprozessen zulässig sein.
Bisher war es so, dass Dashcams vor Gericht oder bei polizeilichen Ermittlungen als Beweismittel nicht zugelassen waren. Datenschutzrechtliche Gründe standen dem entgegen. Wer unschuldig in einen Unfall verwickelt war, und dies per Dashcam mitgefilmt hatte, konnte sich daher möglicherweise ärgern. Es hatte zwar einen Beweis, aber der wurde als solcher nicht anerkannt. Der Autofahrer musste seine Unschuld also auf anderem Wege beweisen, was nicht selten schwierig war.
Dies soll sich nun grundsätzlich ändern. Dashcams sind nach Auffassung des BGH im Einzelfall als Beweismittel erlaubt. Eine permanente Aufzeichnung ist aber weiterhin untersagt. Der Bundesgerichtshof gab daher auch gleich einen Hinweis mit auf den Weg, wie Dashcams in Zukunft funktionieren sollen: Demnach sollte technisch eine Einrichtung in den Mini-Kameras vorhanden sein, die dafür sorgt, dass nur die relevante Unfall-Szene gespeichert wird. Die Presserklärung des BGH hier: BGH Dashcam Urteil – Presseerklärung
Aus Kreisen der Versicherungswirtschaft und Autofahrer-Verbänden waren nach Urteilsverkündung Stimmen zu vernehmen, die das Urteil begrüßen. Auch Dashcam Hersteller dürften sich nun die Hände reiben angesichts erwarteter höherer Absatzzahlen.
Was heißt das Urteil in einfachen Worten?
Das dauerhafte Filmen im Straßenverkehr ist und bleibt weiterhin verboten. Persönlichkeitsrechte, das Recht am eigenen Bild sowie Datenschutzbestimmungen müssen weiterhin beachtet werden, diese dürfen nach dem Willen der Richter nicht durch die Dashcam Nutzung ausgehebelt werden. Aber vor Gericht können Aufnahmen zu Beweiszwecken nun zulässig sein. Betonung auf “Können”, denn entscheidend ist die Abwägung im Einzelfall.
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